Sprungziele
Inhalt

Ordnungswidrigkeiten

Plakatierung
Wand mit Zetteln

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten / Verwarn- und Bußgeldstelle

Die Hauptaufgabe ist die Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Dazu zählen unter anderem:

  • Lärmbeschwerden
  • Verstöße gegen das Melderecht
  • Betteln im Stadtgebiet
  • Füttern von Tauben
  • Unerlaubte Sondernutzungen
  • Plakatieren ohne Genehmigung
  • Unangeleinte Hunde
  • Verstöße gegen das Abfallrecht
  • etc.

Die für die Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person wird ermittelt und erhält vor Erlass eines Bußgeldbescheides Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme durch Übersendung eines Anhörungsbogens. Äußert sich der / die Betroffene zu dem Tatvorwurf, entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Das Bußgeld wird unter Würdigung be- oder entlastender Umstände und unter Einhaltung der Gleichbehandlung von gleich gelagerten Fällen im Bußgeldbescheid festgesetzt.

Randspalte

nach oben zurück