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Magistrat

Der Magistrat ist die "Regierung" der Stadt Bad Orb. Der Magistrat trifft Entscheidungen in allen laufenden Verwaltungsangelegenheiten, er bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern, Fachbereichen und Eigenbetrieben untersteht, unterstützt.

Der Magistrat der Stadt Bad Orb besteht aus elf Personen.

An der Spitze des Magistrats steht der Bürgermeister, der von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Orb auf die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt wird.

Dem Magistrat gehören der Bürgermeister sowie ein ehrenamtlicher Erster Stadtrat an. Außerdem gehören dem Magistrat neun ehrenamtliche Stadträte an, die von der Stadtverordnetenversammlung für 5 Jahre, entsprechend der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung, gewählt werden.

Der Magistrat ist ein Kollegialorgan und fasst seine Beschlüsse mehrheitlich, die Sitzungen des Magistrats sind nicht öffentlich. Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil. Dem Magistrat steht ein Rederecht zu. Dieses wird in der Regel durch den Bürgermeister ausgeübt.

Weitere Informationen können Sie unserem Politikinformationssystem entnehmen.
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