Ortsgericht
Wir bitten um Beachtung:
Die Sprechstunden des Ortsgerichts in der Zeit vom 23. April bis 21. Mai und am 11. Juni finden mittwochs von 16 bis 18 Uhr statt. Die übrigen Sprechzeiten finden wieder wie gewohnt mittwochs von 10 bis 12 Uhr statt.
Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des jeweiligen Amtsgerichtes, für Bad Orb folglich dem Amtsgericht Gelnhausen. Ortsgerichte sind also keine städtischen Einrichtungen.
Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften/Kopien
- Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen (z.B. bebauter und unbebauter Grundstücke, beweglicher Sachen)
Sprechzeiten Ortsgericht: mittwochs, 10:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung in Eilfällen.
Eine Vorsprache zu den Sprechzeiten ist auch ohne Terminvergabe möglich.
Ansprechpartner:
Herr Werner Johanns
Frau Petra Seifert-Prigand