Sprungziele
Inhalt

Hundesteuer

Hund
Frau sitzt mit Hund auf einer Wiese und schaut in die Ferne

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund anmelden, sobald Sie ihn neu aufgenommen haben, wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Bad Orb zugezogen sind.

Welche Angaben werden benötigt?

  • Wurfdatum/Alter
  • Rasse/Kreuzungen
  • Farbe
  • Geschlecht
  • seit wann wird der Hund in Bad Orb gehalten
  • Foto des Hundes

Anmeldeform:
Melden Sie Ihren Hund an:

  • per PDF-Formular
  • per Fax
  • persönlich

Anmeldefrist:
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen an:

  • nachdem Sie ihn aufgenommen haben oder
  • nachdem Sie nach Bad Orb gezogen sind

Hundesteuermarke:

  • Sie erhalten bei der Anmeldung eine Hundesteuermarke. Ihr Hund muss diese außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundbesitzes sichtbar tragen. Im Verlustfall melden Sie sich umgehend bei Ihrer Stadtverwaltung.

Höhe der Hundesteuer:

für den ersten Hund 85,00 EURO
für den zweiten Hund 103,00 EURO
für jeden dritten und jeden weiteren Hund 121,00 EURO

für einen gefährlichen Hund 900,00 Euro

Weitere Details können der Satzung entnommen werden.

Fälligkeit der Hundesteuer:
Die Hundesteuer wird grundsätzlich zum 01. Juli eines Kalenderjahres fällig. Auf Antrag kann die Steuer auch in vierteljährlichen Beträgen zum 15. Februar, zum 15.Mai, zum 15. August und zum 15. November entrichtet werden. Einen Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel nach Ihrer Anmeldung.

Fragen & Antworten

Wer ist Hundehalterin / Hundehalter?

  • Als Hundehalterin / Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
  • Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie alle Halter bzw. Halterin des Hundes und haften gesamtschuldnerisch für die Steuer.
Muss ich Hundekot beseitigen?
  • Sie als Hundebesitzerin / Hundebesitzer sind verpflichtet, den Schmutz Ihres Tieres zu beseitigen. Hundekotbeutel zur kostenfreien Abgabe erhalten Sie im Bürgerservice der Stadt Bad Orb. Im Stadtgebiet sind an neuralgischen Punkten Tütenspender aufgehängt.

Gibt es eine Leinenpflicht für Hunde?

  • Hunde sind in der Fußgängerzone der historischen Altstadt und am Orbbach entlang der Willi-Heim-Promenade an der Leine zu führen.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter den unten angegebenen Telefonnummern gerne zur Verfügung.

Gibt es Auflagen oder Sonderregelungen für gefährliche Hunde?

Für Hunde, die nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) als gefährlich gelten,  ist zusätzlich von der Halterin / von dem Halter eine Erlaubnis zum Halten beim Ordnungsamt zu beantragen. Details können Sie den Informationen des Ordnungsamtes entnehmen. Siehe Link: Hundehaltung.

Randspalte

nach oben zurück