An- und Ummeldung
An das Anmelden oder Ummelden des neuen Wohnsitzes denkt man oft zuletzt, allerdings sollte die gesetzliche Anmelde- bzw. Ummeldefrist von zwei Wochen beachtet werden.
Zur Neuanmeldung oder Ummeldung innerhalb von Bad Orb wird benötigt:
- Personalausweis
- falls vorhanden Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Allgemeine Vollmacht (falls Sie nicht persönlich erscheinen)
Bei Kindern:
- Ausweisdokumente (z.B. Kinderreisepass) oder Geburtsurkunde
Ihre neue Anschrift sollten Sie ebenfalls an weitere Behörden, Institutionen, Energieversorger, Versicherungen, Banken, Rundfunk, Telefon, etc. mitteilen.
Falls Sie ein Gewerbe auf sich angemeldet haben und innerhalb von Bad Orb umziehen, denken Sie daran auch Ihr Gewerbe umzumelden. Sollten Sie sich in Bad Orb neu anmelden und Ihre Betriebsstätte ändert somit den Meldebezirk, müssen Sie Ihr Gewerbe am vorherigen Wohnsitz abmelden und hier neu anmelden. (Verlegung in einen anderen Meldebezirk)
Die Abmeldung ihres Vorherigen Hauptwohnsitzes wird automatisch von der Meldebehörde übernommen.
Die Anmeldung bzw. Ummeldung ist gebührenfrei.
Abmeldung:
Eine Abmeldung muss nur erfolgen wenn Sie ins Ausland verziehen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss am Hauptwohnsitz erfolgen.
Rechtsgrundlage