Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Betriebssteuer, welche von den Gemeinden erhoben wird. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, sofern er im Inland betrieben wird. Nicht gewerbesteuerpflichtig sind zum Beispiel Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte.
Das örtlich zuständige Finanzamt (Landesbehörde) setzt auf der Basis des Gewerbeertrags (= steuerrechtlicher Gewinn) einen Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gewerbesteuer errechnet sich durch Multiplikation dieses Wertes mit dem maßgeblichen Hebesatz, der von der Stadt oder Gemeinde in der Haushaltssatzung festgelegt wird.
In Bad Orb gelten folgende Hebesätze für die Gewerbsteuer:
- Hebesatz Gewerbesteuer 1990 - 2005 = 330 v. H.
- Hebesatz Gewerbesteuer 2006 = 340 v. H.
- Hebesatz Gewerbesteuer ab 2007 = 350 v. H.
- Hebesatz Gewerbesteuer ab 2014 = 375 v. H.
Rechtsgrundlagen des Gewerbesteuerrechts sind:
Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz, Gewerbesteuergesetz (GewStG), Gewerbesteuer- Durchführungsverordnung