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Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist die vom Bürger gewählte Gemeindevertretung und das oberste Organ einer Kommune. Alle 5 Jahre wird durch die Kommunalwahl eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Um politische Mehrheiten zu bekommen, können sich die grundsätzlich in ihrer Entscheidung unabhängigen Stadtverordneten einer Partei zu Gruppen (Fraktionen) mit gemeinsamen Zielen zusammenschließen. Stadtverordnete sind ehrenamtlich Tätige.

Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung

Aus ihrer Mitte wählt die Stadtverordnetenversammlung zunächst den Stadtverordnetenvorsteher / die Stadtverordnetenvorsteherin, vier Stellvertreter und ein Präsidium (Ältestenrat), dem Mitglieder jeder Fraktion angehören. Der Stadtverordnetenvorsteher / die Stadtverordnetenvorsteherin bereitet mit Hilfe des Magistrats die Sitzungen vor und leitet diese. Er/Sie vertritt als oberste/r Repräsentantin / Repräsentant das Gremium gegenüber dem Magistrat (Gemeindevorstand) und der Öffentlichkeit.

Als oberstes Organ der Stadt berät und beschließt das "Stadtparlament" grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen einmal monatlich über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt, sofern diese Rechte nicht dem Magistrat übertragen wurden. Die Tagesordnungen der Sitzungen werden vorab in den Bekanntmachungskästen öffentlich bekanntgemacht. Die Stadtverordnetenversammlung erlässt die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Stadtverwaltung zu führen ist und entscheidet über wichtige Haushaltsangelegenheiten, z. B. über die Aufnahme von Krediten oder über die Verwendung der Einnahmen (Steuern, Gebühren, Beiträge). Die Stadtverordnetenversammlung ist weiterhin zuständig für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen (z. B. über die Erhebung von Kindergartenbeiträgen). Außerdem wählt sie den Magistrat mit Ausnahme der/des direkt vom Volk gewählten Bürgermeisters und überwacht dessen Geschäftsführung.

Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung

Zur Unterstützung und Vorbereitung seiner Arbeit bildet das Stadtparlament Fachausschüsse, die über bestimmte Sachthemen vorab beraten und Beschlussempfehlungen abgeben.
Die Beratungsergebnisse werden durch die/den jeweilige(n) Vorsitzende(n) des Ausschusses dem Parlament in dessen Sitzung bekanntgegeben. In den mit sieben ausgewählten Stadtverordneten besetzten Ausschüssen können die Anträge der Fraktionen und die Vorlagen des Magistrates intensiver beraten werden als in der großen Stadtverordnetenversammlung. Die Ausschüsse spiegeln in der Regel die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung wieder.

Gemäß Hauptsatzung existieren folgende beratende Ausschüsse:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Verkehrsplanung, Städtebau, Stadtentwicklung/Stadtmarketing und Digitalisierung
  • Ausschuss für Soziales, Kinder, Jugend, Familie, Kultur, Vereine und Sport
  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz, Naherholung, Tourismus, Wald und Flur
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Weitere Informationen können Sie unserem Politikinformationssystem entnehmen.


 
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