Pflege von Grundstücken in der Ortslage - Rückschnitt von Grünwuchs für mehr Verkehrssicherheit
Es gehen derzeit wieder öfter Beschwerden im Ordnungsamt ein, dass Gehwege oder auch Straßen durch Hecken, Bäume und Sträucher eingeengt werden, da sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Die Verkehrssicherheit ist an diesen Stellen oft nicht mehr gegeben oder mehr oder weniger stark eingeschränkt. Menschen mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrende und Sehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen und radfahrende Kinder werden in ihrer Bewegungsfreiheit und Sicherheit eingeschränkt. Verkehrszeichen werden verdeckt und stark bewachsene Straßenecken sind für die Autofahrer nur schlecht einzusehen. Müllfahrzeuge werden bei der Abfuhr behindert.
Die Stadt Bad Orb fordert alle betroffenen Grundstückseigentümer auf, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste von Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand verletzt werden kann. Grundstückseigentümer haften für Unfälle und Schäden, so auch für Lackschäden an Fahrzeugen, die durch Überwuchs ihrer Begrünung in den öffentlichen Verkehrsraum entstehen können.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Bad Orb auf die Regelungen ihrer Gefahrenabwehrverordnung hin: „Gemäß § 7 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Orb dürfen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, den Verkehr, die Straßenbeleuchtung und die Versorgungsleitungen nicht beeinträchtigen. Der Verkehrsraum muss über dem Gehweg und Radweg bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.“
Schneiden Sie die Hecken, Bäume und Sträucher rechtzeitig so weit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahren nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Rückschnitte sollten in der Regel schonend ausgeführt werden.