Stadt bittet um sorgsame Nutzung von Stellplätzen und Garagen - Ruhender Verkehr, notwendige Fahrzeuggegenstände –
klare Zuordnung für sichere Rettungswege und gerechten Parkraum

Die Stadtverwaltung erinnert alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen daran, Stellplätze und Garagen ausschließlich dem ruhenden Verkehr und den für das Fahrzeug erforderlichen Gegenständen zuzuordnen. „Eine sachgerechte Nutzung schützt Rettungswege, erleichtert die Müllabfuhr und reduziert den Parkdruck im öffentlichen Raum“ erklärt Bürgermeister Weisbecker.

Stellplätze und Garagen dienen der Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie der notwendigen Fahrzeuggegenstände (z. B. Winter- bzw. Sommerreifen); eine Garage ist kein Lagerraum. Die Zweckentfremdung von Stellplätzen und Garagen kann baurechtliche Verstöße und Ordnungswidrigkeiten nach sich ziehen.

Die Rechtsgrundlagen bilden die Hessische Bauordnung (HBO), die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (GaV) sowie die Satzung über Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung).
Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Website unter

Rathaus & Politik/Ämterinfos/Bauamt/Stellplätze und Garagen

Die Stadt bittet alle Eigentümerinnen, Eigentümer und Hausverwaltungen, ihre Nutzungen zu prüfen und notwendige Korrekturen zeitnah vorzunehmen.