Infos zur Barriere-Freiheit

internet

Die Stadt Bad Orb hat eine Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben. 

Sie finden hier Infos zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 20. Oktober 2023.

Sie gilt für die Internet-Seite https://stadt-bad-orb.de.

Gesetze

gesetzbuch

Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in Gesetzen.

Das Gesetz für Hessen heißt:

Hessische Verordnung über barrierefreie Informations-Technik,

kurz: HVBIT.

Barriere-Freiheit

Barrieren sind Hindernisse.

Barriere-Freiheit bedeutet:

Es gibt keine Hindernisse.

Die Internet-Seite von Bad Orb soll

barriere-frei sein.

Wir haben unserer Internet-Seite geprüft.

Und wir haben festgestellt:

Es ist noch nicht alles barriere-frei.

Das ist noch nicht barriere-frei:

  • Auf der Internet-Seite gibt es viele Dokumente zum Herunterladen.
    Manche Dokumente sind noch nicht barriere-frei.
  • Und wir haben manche Dokumente noch nicht auf Barriere-Freiheit geprüft.
  • Manche Bilder haben noch keinen Alternativ-Text.
  • Die Vorlese-Funktion funktioniert noch nicht überall.

Wir wollen die Internet-Seite besser machen.

Daran arbeiten wir.

Bald sind noch mehr Sachen barriere-frei.

Kontakt-Daten

handy

Haben Sie auf der Internet-Seite eine Barriere gefunden?

Oder haben Sie eine Frage zur Barriere-Freiheit?

Dann können Sie uns schreiben oder uns anrufen.

Die Kontakt-Personen sind:

Herr Tobias Weisbecker
Bürgermeister
Frankfurter Straße 2
Zimmer 3.18
63619 Bad Orb

email

Telefon: 0 60 52 - 86 300
E-Mail: buergermeister@bad-orb.de


Durchsetzungs-Verfahren

Haben Sie uns eine Barriere gemeldet?

Und sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?

Dann können Sie sich bei der

Durchsetzungs-Stelle beschweren.

Das Regierungs-Präsidium in Gießen ist

die Durchsetzungs-Stelle.

Die Kontakt-Daten finden Sie hier:

zur Internet-Seite vom LBIT

LBIT ist die Abkürzung für:

Landes-Kompetenz-Zentrum Barrierefreie Informations-Technik.

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