Infos zur Barriere-Freiheit
Die Stadt Bad Orb hat eine Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben.
Sie finden hier Infos zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 20. Oktober 2023.
Sie gilt für die Internet-Seite https://stadt-bad-orb.de.
Gesetze
Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in Gesetzen.
Das Gesetz für Hessen heißt:
Hessische Verordnung über barrierefreie Informations-Technik,
kurz: HVBIT.
Barriere-Freiheit
Barrieren sind Hindernisse.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Es gibt keine Hindernisse.
Die Internet-Seite von Bad Orb soll
barriere-frei sein.
Wir haben unserer Internet-Seite geprüft.
Und wir haben festgestellt:
Es ist noch nicht alles barriere-frei.
Das ist noch nicht barriere-frei:
- Auf der Internet-Seite gibt es viele Dokumente zum Herunterladen.
Manche Dokumente sind noch nicht barriere-frei. - Und wir haben manche Dokumente noch nicht auf Barriere-Freiheit geprüft.
- Manche Bilder haben noch keinen Alternativ-Text.
- Die Vorlese-Funktion funktioniert noch nicht überall.
Wir wollen die Internet-Seite besser machen.
Daran arbeiten wir.
Bald sind noch mehr Sachen barriere-frei.
Kontakt-Daten
Haben Sie auf der Internet-Seite eine Barriere gefunden?
Oder haben Sie eine Frage zur Barriere-Freiheit?
Dann können Sie uns schreiben oder uns anrufen.
Die Kontakt-Personen sind:
Herr Tobias Weisbecker
Bürgermeister
Frankfurter Straße 2
Zimmer 3.18
63619 Bad Orb
Telefon: 0 60 52 - 86 300
E-Mail: buergermeister@bad-orb.de
Durchsetzungs-Verfahren
Haben Sie uns eine Barriere gemeldet?
Und sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich bei der
Durchsetzungs-Stelle beschweren.
Das Regierungs-Präsidium in Gießen ist
die Durchsetzungs-Stelle.
Die Kontakt-Daten finden Sie hier:
LBIT ist die Abkürzung für:
Landes-Kompetenz-Zentrum Barrierefreie Informations-Technik.