Öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb
05.05.2021
19:30 bis 22:30 Uhr
Horststraße 3
63619 Bad Orb
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Zur öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Gartensaal der Konzerthalle sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. |
Begrüßung |
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2. |
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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3. |
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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4. |
Mitteilungen des Bürgermeisters |
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5. |
Beschluss des Nahmobilitätschecks |
5.10/126/2020 |
6. |
Neubaugebiet "Michaelstr./Lauzenstr." |
5.10/941/2020 |
7. |
Beendigung des Kommunalen Schutzschirms Hessen |
2.20/043/2020 |
8. |
Bürgschaftserklärung zugunsten der Bad Orb Kur GmbH für die Gewährung eines Corona-Liquiditätskredites in Höhe von 500.000,00 Euro - Rücknahme durch die Bad Orb Kur GmbH |
2.20/051/2020 |
9. |
Stand des Haushaltsvollzuges / Berichtsergebnisse zum 30.06.2020 |
2.20/021/2020 |
10. |
Aufstellung des Jahresabschlussergebnisses 2019 |
2.20/131/2020 |
11. |
Schlussbericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bad Orb für das Haushaltsjahr 2015 / Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2015 |
2.20/139/2020 |
12. |
Stand des Haushaltsvollzuges / Berichtsergebnisse zum 30.09.2020 |
2.20/142/2020 |
13. |
Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen - Anfrage der Kommunalaufsicht |
2.20/144/2020 |
14. |
Förderprogramm „Lebendige Zentren“ hier: |
BGM/232/2021 |
15. |
Förderprogramm „Lebendige Zentren“ hier: |
BGM/234/2021 |
16. |
Förderprogramm „Lebendige Zentren“ hier: Beschluss über die Richtlinie der Stadt Bad Orb zur Gewährung eines Kostenerstattungsbetrages zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebiets „Kernbereich Bad Orb“ |
BGM/235/2021 |
17. |
Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung von ehrenamtlichen Beigeordneten |
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18. |
Anfragen der Stadtverordneten an den Magistrat/Vorsitzenden gemäß § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung |
Auf die nach § 9 Abs. 4 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Orb verkürzte Ladungsfrist wird ausdrücklich hingewiesen.
Bad Orb, 30.04.2021
Der Stadtverordnetenvorsteher
Gez. Michael Heim