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19.08.2020

Neue Verkehrsregelung in der Bad Orber Innenstadt

In der Bad Orber Innenstadt bilden der Straßenausbau und die Beschilderung keine Einheit. Die als Fußgängerzone ausgewiesenen Straßen entsprechen nicht den gesetzlichen baulichen Vorschriften. Hinzu kommt, dass das Fahr- und Parkverhalten immer wieder die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt und die Fußgänger gefährdet. Handlungsbedarf bestand, den fließenden sowie den ruhenden Verkehr den Gegebenheiten anzupassen und gesetzeskonform zu regeln.

In den Prozess wurden neben der Verwaltung der Stadt Bad Orb Behörden und Gewerbetreibende einbezogen. Verschiedene Ortstermine mit Politik, Behörden und Interessenverbänden zeigten Schwächen und Stärken des Ist-Zustandes auf. Meinungen wurden gehört, Lösungen gesucht. Zwei Schlüsselprojekte des Stadtleitbildprozesses beschäftigten sich ebenfalls mit den Problemen. „Wir wollen möglichst vielen Interessen und insbesondere der Straßenverkehrsordnung gerecht werden“ erklärt Bürgermeister Roland Weiß zu den wirksam werdenden neuen Verkehrsregeln und Beschilderungen in der Altstadt. „Wenn im Rahmen der „Lebendigen Zentren“ der Altstadtumbau komme, wird man dann auch die für den künftigen Ausbau erforderlichen Regelungen finden. Die neue Beschilderung ist durchaus kein Dogma für die kommenden Jahrzehnte, sondern passend für die derzeitige Situation.“

Die Kontrollorgane werden, wenn die neue Beschilderung komplett ist, in den ersten Tagen Verstöße noch ohne Verwarnungsgeld verwarnen und die Verkehrsteilnehmer entsprechend belehren. Doch danach geht’s bei Zuwiderhandlungen zur Kasse.

Künftige Regelungen:

Hauptstraße:

Die Hauptstraße, nun eine 20 Kilometer-Zone, bleibt als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Salinenplatz.

Das Parken in den gekennzeichneten Flächen ist nur von Montag bis Samstag zwischen 7 und 13 Uhr für 1 Stunde (mit Parkscheibe) gestattet.

Fußgänger müssen in diesem Zeitfenster die Gehwege benutzen.

Fahrradverkehr ist bei „angepasstem Verhalten“ der Radfahrer durchgehend; aber ausschließlich in Richtung Salinenplatz erlaubt.

Von der Ludwig-Schmank-Straße aus wird der Fahrradverkehr über den Quellenring in Richtung Untertor geführt. Hier wird ebenfalls „angepasstes Verhalten“ verlangt.

Raiffeisenstraße, Gretenbachstraße, Gutenbergstraße, Jössertorstraße:

Die Einbahnregelungen bleiben wie gehabt. Die 20 Kilometer-Zone gilt auch hier. Das Parken ist auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Neue Ausfahrt: Von der Jössertorstraße kann man zukünftig mit Fahrzeugen bis maximal 12 Tonnen über die Wendelinusstraße zur Würzburger Straße fahren. Die Zufahrt von der Wendelinus- in die Jössertorstraße bleibt weiterhin untersagt.

Pfarrgasse, Kirchgasse, Marktplatz:

Hier gilt ebenfalls die 20 Kilometer-Zone. Parken ist auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Pfarr- und Kirchgasse sind Sackgassen die zum Marktplatz führen. Hier ist keine Weiterfahrt möglich.

Obertorstraße, Kanalstraße, Solgasse, Heppengasse:

Die verkehrsberuhigte Zone aus Richtung Ludwig-Schmank-Straße und Burgring wird verlängert über Obertor- und Kanalstraße sowie Heppen- und Solgasse. Daher ist hier Schrittgeschwindigkeit angesagt. Der am Marktplatz an der Einmündung Kanalstraße eingesetzte Poller wird zu den Öffnungszeiten der Hauptstraße (7 bis 13 Uhr) herausgenommen.

Der Solplatz darf während der Öffnungszeiten (7 bis 13 Uhr) in Fahrtrichtung Obertor als Ausfahrt genutzt werden. In umgekehrter Richtung ist das Befahren des Solplatzes zu keiner Zeit erlaubt.

Wappen
Stadtwappen mit St. Martin auf einem Pferd

 

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