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Personalausweis: Abholung

Der von Ihnen beantragte Personalausweis ist fertiggestellt und liegt zur Abholung bereit?

Bringen Sie bitte - falls vorhanden - Ihren alten Personalausweis zur Abholung mit. Dieser wird von uns orndungsgemäß vernichtet oder entwertet, sodass Sie ihn als Erinnerung aufbewahren können. Ist er nicht mehr auffindbar, wird er im Zuge der Aushändigung des neuen Personalauweises als verloren erklärt und zu Ihrer Sicherheit entsprechend Mitteilung an die zuständige Polizeidienststelle gemacht.

Bitte warten Sie das Eintreffen Ihres PIN-Briefes ab, bevor Sie Ihren Ausweis hier abholen. (Personen unter 16 Jahren erhalten keinen PIN-Brief). Bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises hab Sie die Möglichkeit, die Transport-PIN Ihres Ausweises durch eine 6-stellige PIN-Nummer ersetzen, die Sie frei wählen können. Die Nummer auf Ihrem PIN-Brief kann hierzu nicht verwendet werden, der PIN-Brief muss nicht mitgebracht werden.

Abholung mit Vollmacht:

Sie können Ihr Dokument durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Diese muss zwingend die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht sowie Ihr altes Ausweidokument zur Abholung mitbringen.

Bei Abholung eines Personalausweises ist zu beachten, dass Sie den Erhalt Ihres PIN-Briefes bestätigen müssen. Haben Sie diesen nicht erhalten, ist die Abholung per Volllmacht nicht möglich. 

Hier finden Sie die entsprechende Vollmacht zum Download:

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