Personalausweis: Vorläufiger
Personalausweis: Vorläufiger
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Vorraussetzungen:
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt:
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Gebühren:
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Welches Reisedokument für welches Land?
Informieren Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes über Ihr benötigtes Reisedokument.
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Wählen Sie Ihr Reiseland
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Info zu den möglichen Reisedokumenten im Text unter Einreise und Zoll.https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
- https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise