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21.09.2023

Pflege von Grundstücken in der Ortslage

Als Kurstadt sind wir stets bemüht, dass sich unsere Gäste und Einwohner wohlfühlen. Es müssen nicht immer große Dinge sein, die das Ambiente verschönern. Ein sauberes Ortsbild ist eine wesentliche Voraussetzung, die das Wohlfühlen beeinflusst. Hier kann jeder mitwirken, dass sich unsere Stadt ordentlich präsentiert.

Die früheren Selbstverständlichkeiten - samstags wird die Rinne gekehrt, unbebaute Grundstücke innerhalb der Ortslage öfters gemäht, die Gehwege von Überhang und Unkraut freigehalten - sind leider nicht mehr so ausgeprägt, wie es früher einmal war.

Wir gehen davon aus, dass alle Bürger/innen ein Interesse an einem sauberen Ortsbild haben, auch unabhängig davon, ob sie vom Kurbetrieb direkt profitieren oder nicht. Um das Ortsbild aufzuwerten sowie im Sinne einer guten Nachbarschaft, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken mindestens zweimal im Jahr mähen beziehungsweise eine Pflege durchführen sollten. Des weiteren ist darauf zu achten, dass Anpflanzungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen. Es gehen immer wieder Beschwerden im Ordnungsamt ein, dass Bürgersteige oder auch Straßen durch Anpflanzungen/Äste eingeengt werden und dadurch die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist. Dies führt teilweise dazu, dass Gehbereiche sehr schmal werden oder auch zu Lackschäden an Fahrzeugen.

Hinweis: „Gemäß § 7 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Orb dürfen Anpflanzungen einschl. Wurzelwerk, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, den Verkehr, die Straßenbeleuchtung und die Versorgungsleitungen nicht beeinträchtigen. Der Verkehrsraum muss über dem Gehweg und Radweg bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.“

Wir bitten die Grundstückseigentümer um Beachtung.



Wappen
Stadtwappen mit St. Martin auf einem Pferd

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