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Wahlscheinantrag

Sie möchten per Briefwahl wählen? Hier können Sie die entsprechenden Unterlagen online beantragen.


Antragstellung Online

Online-Wahlscheinantrag

Sie möchten per Briefwahl wählen? Hier können Sie die entsprechenden Unterlagen online beantragen.

Antragstellung Online

Anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 haben Sie als wahlberechtigte*r Bad Orber Bürger*in die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen. Sie müssen hierzu im Wählerverzeichnis der Stadt Bad Orb eingetragen sein. Über die Eintragung werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigungen für Bad Orb werden ab dem 13.01.2025 von unserem kommunalen IT-Dienstleister, ekom21, versandt. Die Wahlbenachrichtigung ist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen jedoch nicht zwingend erforderlich.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Bad Orb.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinnes des Artikels 116 Abs. 1 GG,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens 3 Monaten (Stichtag 23.11.2024) in der Bundesrepublik Deutschland wohnt,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Online-Beantragung ist möglich ab dem 13.01.2025 bis einschließlich 18.02.2025

OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein


Antrag via Smartphone und QR-Code

QR-Code

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist oben rechts ein QR-Code gedruckt. Durch das Einscannen des QR-Codes mit Hilfe der Kamera eines Smartphones gelangen sie einfach auf die Antragsseite. Hier muss nur noch das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift für Wahlschein und Briefwahlunterlagen erfasst werden. Dies spart Zeit und die lästige Eingabe der persönlichen Daten über das Smartphone und verringert gleichermaßen Erfassungsfehler.

Antrag per Post oder persönlich

Beantragung auf dem Postweg

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung  finden Sie den Wahlscheinantrag, welchen Sie ausfüllen, unterschreiben und  per Post, per Fax oder per E-Mail  zurück ans Wahlamt senden. Sie können ihn auch in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen. Ihre Briefwahl-Unterlagen erhalten Sie auf dem Postweg.

Formloser Antrag

Es ist ratsam, jedoch nicht unbedingt notwendig, den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Der Antrag kann auch formlos schriftlich, z.B. auch als E-Mail oder mündlich beim Wahlamt der Stadt Bad Orb gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich! Folgende Angaben sind zwingend erforderlich

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift 

Beantragung im Wahlamt

Die Stadtverwaltung richtet ab Beginn der Frist zur Beantragung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen (sechs Wochen vor dem Wahltag) im Rathaus ein Wahlamt ein. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und mitnehmen oder vor Ort direkt die Briefwahl ausführen. Bitte denken Sie an die Vereinbarung eines Termins vor dem Besuch des Rathauses! Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Termin möglich.

Abholung durch eine/n Bevollmächtigte/n

Auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist die Möglichkeit gegeben, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die Unterlagen zu beantragen und abzuholen. Die Vorlage dieser von der wahlberechtigten Person unterschriebenen Vollmacht ist hierfür zwingend erforderlich. Bitte denken Sie an die Vereinbarung eines Termins vor dem Besuch des Rathauses! Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Termin möglich.

Fristen zur Beantragung

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr be­antragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr möglich, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung,  wobei der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden könnte. Hierbei müssen natürlich immer die Postlaufzeiten beachtet werden. 


ACHTUNG: Nachdem Sie gewählt haben, müssen die Wahlunterlagen bis spätestens 23.02.2025, 18:00 Uhr beim Wahlamt sein.

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