Sprungziele
Inhalt

Online-Wahlscheinantrag

Sie möchten per Briefwahl wählen? Hier können Sie die entsprechenden Unterlagen online beantragen.

Wegen der bestehenden Hygieneauflagen kann es in den Wahllokalen zu längeren Wartezeiten kommen. Auch können Bürger, die durch das aktuelle Infektionsgeschehen beunruhigt sind, durch die Stimmagabe zu Hause den Gang ins Wahllokal vermeiden. 

Antragstellung Online

Anlässlich der Wahl der Landrätin oder des Landrates des Main-Kinzig-Kreises am 29. Januar 2023 haben Sie als wahlberechtigte Bad Orber Bürger*in  die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu bantragen.

Sie müssen hierzu im Wählerverzeichnis der Stadt Bad Orb eingetragen sein. Über die Eintragung werden Sie mit der Zusendung einer entsprechenden Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigungen für Bad Orb werden ab der 52. Kalenderwoche von unserem kommunalen IT-Dienstleister versandt. Die Wahlbenachtichtigung ist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen jedoch nicht zwingend erfoderlich.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Bad Orb

  • Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens sechs Wochen (Stichtag 18.12.2022) im Main-Kinzig-Kreis ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Online-Beantragung ist möglich ab dem 19.12.2022 bis eischließlich 25.01.2023. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig.

Wahlschein beantragen

Antrag via Smartphone und QR-Code

QR-Code

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist oben rechts ein QR-Code gedruckt. Durch das Einscannen des QR-Codes mit Hilfe der Kamera eines Smartphones gelangen sie einfach auf die Antragsseite. Hier muss nur noch das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift für Wahlschein und Briefwahlunterlagen erfasst werden. Dies spart Zeit und die lästige Eingabe der persönlichen Daten über das Smartphone und verringert gleichermaßen Erfassungsfehler.

Antrag per Post oder persönlich

Beantragung auf dem Postweg

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung  finden Sie den Wahlscheinantrag, welchen Sie ausfüllen, unterschreiben und  per Post, per Fax oder per E-Mail  zurück ans Wahlamt senden. Sie können ihn auch in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen. Ihre Briefwahl-Unterlagen erhalten Sie auf dem Postweg.

Formloser Antrag

Es ist ratsam, jedoch nicht unbedingt notwendig, den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abzuwarten. Der Antrag kann auch formlos schriftlich, z.B. auch als E-Mail oder mündlich beim Wahlamt der Stadt Bad Orb gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich! Folgende Angaben sind zwingend erforderlich

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift 

Beantragung im Wahlamt

Die Stadtverwaltung richtet ab Beginn der Frist zur Beantragung und Ausgabe der Briefwahlunterlagen (sechs Wochen vor dem Wahltag) im Rathaus ein Wahlamt ein. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und mitnehmen oder vor Ort direkt die Briefwahl ausführen. Bitte denken Sie an die Vereinbarung eines Termins vor dem Besuch des Rathauses! Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Termin möglich.

Abholung durch eine/n Bevollmächtigte/n

Auf dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist die Möglichkeit gegeben, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die Unterlagen zu beantragen und abzuholen. Die Vorlage dieser von der wahlberechtigten Person unterschriebenen Vollmacht ist hierfür zwingend erforderlich. Bitte denken Sie an die Vereinbarung eines Termins vor dem Besuch des Rathauses! Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Termin möglich.

Fristen zur Beantragung

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann bis zum Freitag vor der Wahl bis 13.00 Uhr be­antragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr möglich, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung,  wobei der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden könnte. Hierbei müssen natürlich immer die Postlaufzeiten beachtet werden. 

ACHTUNG: Nachdem Sie gewählt haben, müssen Ihre Wahlunterlagen bis 29.01.2023, 18:00 Uhr beim Wahlamt sein!

Randspalte

nach oben zurück